Wenn´s hinten kracht, gibt’s vorne Geld.

Foto: VerkehrsunfallWenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden - und mögen Sie diesen Ihrerseits noch so unverschuldet erlitten haben - werden Sie sich bei dem Versuch, Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen und beizutreiben, oft wünschen, dass dieses oft zitierte Schlagwort auch zur Realität wird.

Die Haftpflichtversicherer sind heutzutage derart knauserig worden, dass Sie ohne anwaltschaftlichen Beistand Ihre rechtmäßigen Ansprüche nicht durchsetzen werden.

Haben Sie den Unfall unverschuldet erlitten, so kostet Sie unsere Tätigkeit keinen Cent; der Unfallgegner, sprich die Haftpflichtversicherung, muss unsere Kosten übernehmen.

Aber auch wenn Ihnen eine Teilschuld angelastet wird, werden Sie etwa bei der Bestimmung der Haftungsquote ohne anwaltschaftlichen Rat nicht weiterkommen.

Sie haben bei einem Verkehrsunfall neben dem reinen Sachschaden Anspruch auf den Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme eines öffentlich vereidigten Sachverständigen, der den Fahrzeugschaden schätzt. Ihnen steht eine Unkostenpauschale von mindestens € 25,00 zu, außerdem für die Zeit, in dem das Fahrzeug repariert wird, pro Tag eine stattliche Summe an Nutzungsausfall. Sie können auch ein Mietfahrzeug für die Unfalldauer in Anspruch nehmen. Bzgl. der Höhe der Mietwagenkosten werden Sie jedoch mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit Sicherheit in Klinsch geraten.

Sollten Sie bei dem Unfall verletzt worden sein, steht Ihnen auch der Ersatz der Behandlungskosten und insbesondere ein Schmerzensgeld zu, dessen Höhe sich an den Umständen des Einzelfalls bemisst. Wenn Sie also einen Unfall erlitten haben, nehmen Sie unverzüglich mit uns Kontakt auf; wir werden die gegnerische Haftpflichtversicherung ermitteln und Ihre Ansprüche für Sie dort durchsetzen.

Im Anschluss finden Sie unseren Unfallaufnahmebogen. Sie können diesen online ausfüllen und direkt an uns absenden. Wir melden uns bei Ihnen.

 

Helmut Heckel
Rechtsanwalt